ZULETZT GEÄNDERT: 15.09.2025
I. Einleitung
1. Geltungsbereich, Geltungsdauer
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge (nachfolgend „Verträge“ oder einzeln "Vertrag" genannt) der AIFounder Mentorship mit ihren Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt), unabhängig von Inhalt und der Rechtsnatur der Verträge, welche unter anderem Beratungs-, Schulungs- und weitere Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) umfassen.
1.2. Die Verträge kommen erst mit der schriftlichen und/oder einer elektronischen Unterschrift (eSignature) durch beide Parteien zustande, welche zwingend die Zustimmung zu den Leistungen, der Vergütung und den AGB beinhaltet.
1.3. Die Leistungen von AIFounder Mentorship erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Sofern die Verträge der AIFounder Mentorship mit dem Vertragspartner zusätzliche oder ersetzende Bestimmungen enthalten, die von den AGB teilweise oder gänzlich abweichen, gehen die individuellen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von AIFounder Mentorship schriftlich bestätigt wurden.
1.4. Die AGB finden auf die aktuellen und zukünftigen Verträge Anwendung. Eine aktuelle Fassung der gültigen AGB der AIFounder Mentorship ist den Vertragsunterlagen angefügt.
1.5. Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.
2. Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners und Geheimhaltung
2.1. AIFounder Mentorship verpflichtet sich, die Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Die AIFounder Mentorship behält sich das Recht vor, nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsüblich oder unwesentlich sind und keinen garantierten Vertragsinhalt betreffen.
2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und AIFounder Mentorship im Rahmen der Vereinbarung vollumfänglich zu unterstützen, insbesondere Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Allfällige Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht für AIFounder Mentorship ein Mehraufwand, weil der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch AIFounder Mentorship zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.3. Im Falle einer Nichterfüllung oder wesentlichen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners, ist AIFounder Mentorship nicht weiter zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet.
2.4. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit ist AIFounder Mentorship berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Genehmigung zu erteilen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion durch den Vertragspartner, gilt die Genehmigung als erteilt.
2.5.
Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig frühzeitig und umfassend über eintretende Umstände zu informieren, die von Bedeutung für die Erbringung der Leistungen sein können.
2.6. Der Vertragspartner anerkennt ausdrücklich, dass die rechtliche Verantwortung für die Verwendung von Leistungen der AIFounder Mentorship in jedem Fall beim Vertragspartner liegt. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften, ist ausschliesslich der Vertragspartner verantwortlich. Jegliche Haftung der AIFounder Mentorship für in diesem Zusammenhang entstehende Ansprüche, die gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet AIFounder Mentorship nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
2.7. Die von AIFounder Mentorship übermittelten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Videos, Offerten, Entwürfe und Konzeptvorschläge bleiben Eigentum von AIFounder Mentorship und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen des Vertragsinhaltes gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AIFounder Mentorship nicht zulässig.
2.8. Sowohl AIFounder Mentorship als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen gegenseitigen zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugänglich zu machen oder für Aussenstehende zu verwenden. Involvierte Mitarbeiter und Dritte müssen über die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt über die Dauer einer allfälligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.
3. Haftung
3.1. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von AIFounder Mentorship ist gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
3.2. Die Haftung von AIFounder Mentorship für Mangelfolgeschäden und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
3.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, AIFounder Mentorship von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenüber AIFounder Mentorship für sämtliche Schäden, die durch Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Einsatz von Leistungen der AIFounder Mentorship durch den Vertragspartner entstanden sind.
3.4. Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, welche durch die Handlung von AIFounder Mentorship entstanden sein sollen, unverzüglich schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eintritt und Kenntnis des Schadenfalls der AIFounder Mentorship zu melden.
3.5. Der Vertragspartner kann gegenüber AIFounder Mentorship nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend machen. Eine Minderung der Vergütung oder Rückbehalt der Vergütung kann der Vertragspartner nur verlangen, insoweit ihm dies aus dem Vertrag zusteht.
II. AIFounder
4. Umfang der Leistungen, Zahlungsmodalitäten, Konkurrenzverbot
4.1. Die AIFounder Mentorship bietet ihren Vertragspartnern Leistungen im Bereich des E-Commerce, Webdesigns und Digitales Marketing.
4.2. Die Höhe der Vergütung und Vertragsdauer richten sich nach dem Vertrag. AIFounder Mentorship behält sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht fristgemäss leistet oder über den Vertragspartner ein Konkursverfahren oder eine Nachlassstundung eröffnet wird oder ein erhebliches Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners besteht.
4.3. Nach Abschluss des Vertrags schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem (100%) Umfang. Die Zahlungsbedingungen, inkl. allfällige Ratenzahlungen, werden im Vertrag vereinbart. Das Projekt wird nach Zahlungseingang aufgenommen.
4.4. Bei einer Kündigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten 24 Stunden nach Vertragsabschluss wird auf die Vergütung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 10% des abgeschlossenen Vertrags Volumens als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
4.5. Bei einer Kündigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten sieben (7) Tagen nach Vertragsabschluss wird auf die Vergütung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 30% des abgeschlossenen Vertrags Volumens als Storno- und Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
4.6. Bei einer Kündigung des abgeschlossenen Vertrages nach den ersten acht (8) Tagen nach Vertragsabschluss, schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem (100%) Umfang. Diese Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
4.7. Bei Zahlungseingang und Erhalt von Entwürfen schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem (100%) Umfang. Der abgeschlossene Vertrag ist somit nicht kündbar. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung im zeitlichen Rahmen von Punkt 4.4 oder 4.5 eintrifft.
4.8. Die AIFounder Mentorship hat keinen Einfluss darauf, wie der Vertragspartner das erworbene Wissen im AIFounder Mentorship verwendet und umsetzt (vgl. auch Ziff. 2.6). Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Ohne Zustimmung der AIFounder Mentorship dürfen Webseiten der Vertragspartner keinen Hinweis auf AIFounder Mentorship enthalten.
5. Beizug Dritter
5.1 AIFounder Mentorship handelt gegenüber Dritten stellvertretend im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber/in. Aufträge an Dritte dürfen von der AIFounder Mentorship jedoch erst erteilt werden, wenn der/die Auftraggeber/in dem entsprechenden Kostenvoranschlag zugestimmt hat. Die von der AIFounder Mentorship kontrollierten und visierten Drittrechnungen werden sofort zur direkten Zahlung an der/die Auftraggeber/in weitergeleitet.
III. Zahlungsarten & Mahngebühren
6. Zahlungsoptionen
6.1. Alle Leistungen sind im Voraus innert sieben (7) Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu bezahlen. Im Falle einer verspäteten Bezahlung ist AIFounder Mentorship berechtigt Mahngebühren gemäss Gebührentabelle zu verrechnen.
6.2. AIFounder Mentorship hat das Recht, zur Abwicklung dieses Vertrags Dritte beizuziehen. AIFounder Mentorship hat ausserdem das Recht, dieses Vertragsverhältnis oder alle Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. an Dritte abzutreten. Wird bei Zahlungsrückständen ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere Gebühren bzw. Kosten gemäss Gebührentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen.
7. Gebührentabelle
XXXXXXXXXXXX
8. Verzugszinsen
Im Falle eines Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 15% jährlich auf den ausstehenden Betrag fällig. Die Verzugszinsen werden ab dem Tag berechnet, an dem die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, bis zur vollständigen Begleichung der Forderung. Zusätzlich ist der Schuldner verpflichtet, alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung entstehen, zu tragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mahn- und Inkassokosten. AIFounder Mentorship behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die ausstehenden Beträge einzufordern.
9. Teilzahlungoption/Bonitätprüfung nach Art. 12 Konsumkreditgesetz (KKG)
9.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gesamtbetrag für die von AIFounder Mentorship erbrachten Dienstleistungen in maximal 6 monatlichen Raten zu zahlen. Die Teilzahlung erfolgt mittels Rechnung. AIFounder Mentorship behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtbetrags abzuwarten, sofern Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder kein ausreichendes Vertrauen in die Zahlungswilligkeit gegeben ist. In diesem Fall wird die Dienstleistung erst nach Eingang der vollständigen Zahlung von 100% des vereinbarten Betrags durchgeführt. Des Weiteren behält sich AIFounder Mentorship das Recht vor, Teilzahlungen abzulehnen oder nur dann anzunehmen, wenn bereits eine Teilzahlung erfolgt ist. AIFounder Mentorship behält sich das Recht vor, die Höhe der ersten Teilzahlung zu entscheiden wie auch die Höhe der Monatlichen Raten. Die Rechnungen sind jeweils zum Monatsende fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die in den AGB festgelegten Verzugszinsen.
9.2 Wenn der Kunde eine Teilzahlung für die von AIFounder Mentorship erbrachten Dienstleistungen vereinbart und diese Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, behält sich AIFounder Mentorship das Recht vor, die Teilzahlungsvereinbarung abzubrechen. In diesem Fall wird der gesamte verbleibende Betrag sofort fällig und ist innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über den Abbruch der Teilzahlungsvereinbarung zu begleichen. Die Rechnungen sind jeweils zum Monatsende fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die in den AGB festgelegten Verzugszinsen.
9.3. Die vom Vertragspartner beantragte Teilzahlungsoption kommt rechtsgültig zustande, sofern die Bonitätsprüfung gemäß Art. 30 des Konsumkreditgesetzes (KKG) auf der Grundlage der telefonischen Angaben des Vertragspartners sowie der bei der Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) gespeicherten Daten erfolgreich war. Der Vertragspartner hat das Recht, die Teilzahlungsoption innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei AIFounder Mentorship zu widerrufen. In diesem Fall ist die Gesamtforderung an AIFounder Mentorship sofort und im vollen Umfang innerhalb von 5 Arbeitstagen zu begleichen.
IV. Änderungen
10. Änderung der AGB
10.1 AIFounder Mentorship ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner mit einer Frist von 20 Tagen zu ändern Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt Einspruch dagegen erhebt. Falls der Vertragspartner die vorgeschlagene(n) Änderung(en) nicht akzeptiert, können der Vertragspartner und AIFounder Mentorship den Vertrag jeweils mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung kündigen. Jedoch bleibt die Hauptforderung gegenüber AIFounder Mentorship hiervon unberührt und muss weiterhin pünktlich beglichen werden. AIFounder Mentorship ist berechtigt den Vertrag, der sie an den Vertragspartner bindet, an eine juristische Person ihrer Wahl zu übertragen. Sie wird den Vertragspartner hierüber per eingeschriebenen Brief informieren.
X. Schlussbestimmungen
11. Eigenwerbung
11.1. AIFounder Mentorship darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar für den Vertragspartner erachtet wurde.
12. Datenschutz
12.1. Sofern in einem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von AIFounder Mentorship - https://aifounder.ch/datenschutzrichtlinien
13. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
13.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von AIFounder Mentorship oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben oder direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem (1) Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung.
13.2. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50'000.00. Das Recht Schadenersatz und/oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch angerechnet.
14. Höhere Gewalt
14.1. AIFounder Mentorship haftet nicht für Schäden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen, die aufgrund unvorhersehbarer, von AIFounder Mentorship, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Pandemien/Epidemien, Feuer, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
15. Salvatorische Klausel
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind durch Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt
.
15.2. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels E-Mail.
16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
16.1. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods), auch bekannt unter dem Wiener Kaufrecht, sind wegbedungen.
16.2. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des Inhalts des Vertrags, welcher nicht die Zahlungspflicht betrifft, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
16.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der AIFounder Mentorship bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin.